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attergau75 Gast
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Lupo116 Gast
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Verfasst am: Mo 25 Mai 09 16:27:02 Titel: |
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Ui, das schmerzt!
Da muss ich Glück gehabt haben. Fand mich vorletztes Jahr plötzlich mitten in der Fußgängerzone im Zentrum von Siena wieder. Keine Ahnung, wie ich da hingekommen bin!
Gleiches (wenn auch nicht ganz so extrem) passierte dann noch in Florenz und Lucca. Ist oft nicht ganz so übersichtlich in so mancher Innenstadt...
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Carabo täglich dabei
Anmeldedatum: 07.02.2007 Beiträge: 3774 Wohnort: Freilassing Land:
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Verfasst am: Mo 25 Mai 09 19:01:10 Titel: |
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Also in DE wär sowas bereits verjährt. Mach dich mal schlau, ob das in dem Fall nicht auch so ist.
Schöne Grüße
Stefan
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matt Gast
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Verfasst am: Mo 25 Mai 09 19:46:59 Titel: |
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Ungute Sache, doch leider wirst zahlen müssen......
Verjähren tun die Geschichten gem. der Satzung des "ausstellenden" Landes, in dem Fall eben IT, und die haben meiner Information nach 5- Jahresfristen, meine ich mich vage erinnern zu können.....
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wellenkonsument Gast
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Verfasst am: Mo 25 Mai 09 23:32:23 Titel: |
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Gibt es mit Italien ein Rechtshilfeabkommen, so dass die bei Dir überhaupt vollstrecken könnten?
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Lupo116 Gast
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Verfasst am: Di 26 Mai 09 08:03:54 Titel: |
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wellenkonsument hat Folgendes geschrieben: |
Gibt es mit Italien ein Rechtshilfeabkommen, so dass die bei Dir überhaupt vollstrecken könnten? |
Italien hatte (und hat) mit Österreich ein Rechtshilfeabkommen. Mittlerweile sollten Strafen allerdings auch EU-weit exekutiert werden können.
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matt Gast
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werner Gast
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matt Gast
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Verfasst am: Di 26 Mai 09 20:12:09 Titel: |
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zwar nicht brandaktuell, aber falls sich hier auch Slowenien/Kroatien Urlauber tummeln, SLOWENIEN hat ab 2009 einen novellierten Bussgeldkatalog, den man sich zu Gemüte führen sollte:
Strafen in Slowenien
Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortsgebiet:
bis 10 km/h 80.– Euro
11-20 km/h 250.– Euro sowie 3 Strafpunkte
21-30 km/h 500.– Euro sowie 5 Strafpunkte und
über 30 km/h 1000.– Euro sowie 9 Strafpunkte (FS-Entzug und
Gerichtsverfahren).
Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Freilandstraßen:
bis 20 km/h 60.– Euro
21-30 km/h 120.– Euro sowie 3 Strafpunkte
31-40 km/h 240.– Euro sowie 5 Strafpunkte und
über 40 km/h 380.– Euro sowie 9 Strafpunkte (FS-Entzug und Gerichtsverfahren).
Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen und Autostraßen:
bis 20 km/h 50.– Euro
21-30 km/h 100.– Euro
31-40 km/h 150.– Euro sowie 3 Strafpunkte
41-50 km/h 200.– Euro sowie 5 Strafpunkte und
über 50 km/h 300.– Euro sowie 9 Strafpunkte (FS-Entzug und Gerichtsverfahren).
Von den gemessenen Geschwindigkeiten werden 5 km/h als Toleranz abgezogen.
Alkoholdelikte ohne Unfall:
0.50 bis 0,80 Promille 450.– Euro sowie 7 Strafpunkte
0.81 bis 1,10 Promille 570.– Euro sowie 9 Strafpunkte
ab 1,11 Promille 950.– Euro sowie 10 Strafpunkte
(12 Std. Haft und Gerichtsverfahren)
über 1,50 Promille Strafe in entsprechender Höhe sowie 18 Strafpunkte
FS-Entzug, Gerichtsverfahren) – der FS muss neu gemacht
werden)
Nichtmitführen eines Reisedokumentes:
Mindeststrafe 500.– Euro.
Fehlen der Autobahnvignette:
Mindeststrafe 300.– Euro.
Wird die Verwaltungsstrafe sofort oder innerhalb von 17 Tagen (9 Tage Einspruchsfrist
und 8 Tage Zahlungsziel) bezahlt wird eine Nachlass von 50 % gewährt.
Werden Übertretungen vor dem Gericht abgehandelt, wird kein Strafnachlass gewährt.
Die Polizeibeamten haben das Recht, Fahrzeuge, Wertgegenstände
oder Dokumente, bis zur Bezahlung des Strafbetrages, sicherzustellen.
Ob auch die Bediensteten der slow. Autobahnverwaltung das Recht
zur Sicherstellung von Fahrzeugen, Wertgegenständen oder Dokumenten
haben, ist nicht bekannt.
Die Strafbeträge stellen allerdings eher den unteren Schwellenwert dar, kommen mehrere Delikte zusammen, hängt es stark von der Willkür der Miliz ab....anstatt zu addieren wird es sich dann wohl potenzieren.....
Hinzu kommen noch solche mehr oder weniger bekannten Gimmicks wie z.B.: Beim Rückwärtsfahren verpflichtend Warnblinker einschalten, Lampenbox verpflichtend mitführen, Pickerl ohne Monatstoleranz etcpp.......für ein solches Vergehen darf dann auch dreistellig hingelegt werden......
Nur zur INFO !
PS: Slowenien kann auch über das schöne Italien umfahren werden
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Carabo täglich dabei
Anmeldedatum: 07.02.2007 Beiträge: 3774 Wohnort: Freilassing Land:
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Bernd 75 Gast
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Verfasst am: Mi 27 Mai 09 18:44:50 Titel: |
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Zur Information:
In Italien sind die Strafen auch deutlich schärfer als z.B. in D oder A.
Ein abschreckendes Beispiel: Fahren mit über 1.5 Promille --> Fahrzeug wird eingezogen und versteigert. Außerdem wartet eine Geldstrafe, ein Gerichtsverfahren und ein längerer Führerscheinentzug auf den Fahrer.
Bella Italia...
Gruß Bernd
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