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Wennn mans eilig hat....
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wellenkonsument
Gast





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BeitragVerfasst am: Do 29 März 07 14:14:55    Titel: Re: Wennn mans eilig hat....

Jan hat Folgendes geschrieben:
Ich finde viel bemerkenswerter, dass man in AUT augenscheinlich für ein Vergehen gleich mehrfach zur Rechenschaft gezogen werden kann! Bin zwar kein Jurist, aber bisher eigentlich der Meinung, dass sowas in D nicht funktioniert. Hier würde eine Geschwindigkeitsübertretung geahndet.
Gruß
Jan


Stimmt grundsätzlich. Für Jede Tat nur eine Strafe.

Aber bei Geschwindigkeitsübertretungen gilt dieser "Fortsetzungszusammenhang" leider nicht.
Du kannst also nicht behaupten zwischen den beiden Messungen dauernd zu schnell gewesen zu sein und deshalb das Limit nur einmal überschritten zu haben.
Mit jeder Messung wird sozusagen ein eigener Verstoß aufgedeckt, auch wenn die Messungen nur wenige 100 Meter auseinander sind...

Also auch wenn es schon geblitzt hat, lieber Fuß vom Gas. Wink


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Jan
Gast





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BeitragVerfasst am: Do 29 März 07 17:00:47    Titel: Re: Wennn mans eilig hat....

wellenkonsument hat Folgendes geschrieben:

Aber bei Geschwindigkeitsübertretungen gilt dieser "Fortsetzungszusammenhang" leider nicht.

Auch bei Ahndung durch einen Videoüberwachungswagen? Wenn der mich also 14 km verfolgt und immer schön filmt, so kann ich sowohl für die Geschwindigkeitsübertretungen in der 70er-, 100er- und 120er-Zone belangt werden? Shocked

Gruß
Jan


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alfa75turbo
ist oft hier


Anmeldedatum: 26.10.2005
Beiträge: 1957
Wohnort: Spaching
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BeitragVerfasst am: Do 29 März 07 17:04:42    Titel:

wenn nicht dann wär das wohl das paradies oder ??

das würde ja heissen:

schau dass dich ein videowagen verfolgt, gib dir mit ihm das volle rennen und wenn dir dann langweilig wird halt an und er kann dich nur für eine übertretung belangen !!

dann ziehe ich nach D Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil


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Günther
Gast





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BeitragVerfasst am: Do 29 März 07 17:45:12    Titel:

Es ist glaub ich immer das teuerste zu zahlen. Ist die Frage, ob ein Rennen mit der Polizei teurer kommt als eine Geschwindigkeitsübertretung. Cool

Gruss
Günther


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Oliviero
Gast





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BeitragVerfasst am: Do 29 März 07 18:04:19    Titel:

Also:
Für Ausländer gibt es einen erhöhten Strafsatzrahmen.
Für Inländer ist schnellfahrtechnisch das teuerste offenbar 35€, aber eben nur an Ort und Stelle. Kann ja beliebig um weitere Delikte üblicherweise erweiterbar werden.
Punktekatalog gibt es bei uns, aber dürfte harmlos sein. Sie erwähnten nur, daß wenn innerhalb eines Jahres 3x derselbe Delikt, dann iss der Deckel weg (weiß nicht für wielange und was es kostet). Wenn man es raffiniert anlegt so wie ich schafft mal das quasi auf 100 m Razz
An Ausländer werden immer strengere Kriterien angelegt als an Inländer, aber das ist vermutlich überall so.
Außerdem bin ich kommunikativ, freundlich und habe wohldosierten Schmäh, das ist das strafmilderndste Wink
Bei uns wird von hinten geblitzt, was bei Euch ja nicht zulässig ist was man so liest - daher wird es auch nicht eintreibbar sein?

Ich bin kein Feiner im Straßenverkehr und besorge es mir auch immer musiktechnisch, was ja leider ebenso fahrstilprägend ist. In nunmehr 22 Jahren Autofahren wurde ich erst einmal so richtig aufgemacht von der Rennleitung. Sonst immer freundlich, höflich und finanztechnisch zuvorkommend behandelt . Ich habe kein Problem mit der Exekutive, denn erstens wurde ich vermutlich noch nie grundlos angehalten Embarassed und zweitens denke ich immer, wie wäre es der andere zu sein....

Außerdem hat man immer den Alte_Autos_Bonus. Die Kombination sympathisches Auto und sympathischer Fahrer ist natürlich unschlagbar. Laughing Weil mit dem Häusl kann man ja eh nicht so schnell fahren und so Wink und kein Airbag und ABS, man ist ja kein Selbstmörder und tritt frontal gegen einen Cayenne an

Ciaoliviero


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Jan
Gast





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BeitragVerfasst am: Do 29 März 07 18:40:55    Titel:

Günther hat Folgendes geschrieben:
Es ist glaub ich immer das teuerste zu zahlen.

So liegt's mir auch in Erinnerung! Ich meine sogar, dass alle sämtlichen Vergehen, die noch so begangen werden, unter den Tisch fallen. Bsp.: Fahrt auf der Autobahn, Geschwindigkeitsüberschreitungen von 30 bis 50 km/h, je nach Verkehrslage. Hinterher der Videoüberwachungswagen, der zudem noch Abstandsvergehen, Telefonieren am Steuer und unangeschnalltes Fahren aufnimmt, so wird nur das schlimmste (=teuerste) Vergehen zur Anzeige gebracht (hier dann wohl die 50 Sachen drüber).

Aber wie gesagt, ich beziehe mein Wissen lediglich aus diesen tollen investigativen Reportagen aus dem Privatfernsehen... Mr. Green

Gruß
Jan


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Mariani
Gast





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BeitragVerfasst am: Do 29 März 07 21:08:44    Titel:

Hallo Leute
Habt ihr es gut mit diesen Trinkgeld Strafbescheiden.

Bei uns in CH würde das Führerschinentzug nicht unter 3 Monaten bedeuten, dazu die Busse je nach Einkommen min. 1000 Euro kann aber je nach Kanton auch mal 5000 kosten!

Gruss
mariani


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alfa75turbo
ist oft hier


Anmeldedatum: 26.10.2005
Beiträge: 1957
Wohnort: Spaching
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BeitragVerfasst am: Do 29 März 07 21:18:17    Titel:

Dafür verdient ihr mehr und zahlt die steuern für die autos nach gewicht !


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wellenkonsument
Gast





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BeitragVerfasst am: Fr 30 März 07 00:42:53    Titel: Re: Wennn mans eilig hat....

Jan hat Folgendes geschrieben:
Auch bei Ahndung durch einen Videoüberwachungswagen? Wenn der mich also 14 km verfolgt und immer schön filmt, so kann ich sowohl für die Geschwindigkeitsübertretungen in der 70er-, 100er- und 120er-Zone belangt werden? Shocked

Gruß
Jan


Yup, so ist es.


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wellenkonsument
Gast





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BeitragVerfasst am: Fr 30 März 07 00:45:20    Titel:

Jan hat Folgendes geschrieben:
Günther hat Folgendes geschrieben:
Es ist glaub ich immer das teuerste zu zahlen.

So liegt's mir auch in Erinnerung! Ich meine sogar, dass alle sämtlichen Vergehen, die noch so begangen werden, unter den Tisch fallen. Bsp.: Fahrt auf der Autobahn, Geschwindigkeitsüberschreitungen von 30 bis 50 km/h, je nach Verkehrslage. Hinterher der Videoüberwachungswagen, der zudem noch Abstandsvergehen, Telefonieren am Steuer und unangeschnalltes Fahren aufnimmt, so wird nur das schlimmste (=teuerste) Vergehen zur Anzeige gebracht (hier dann wohl die 50 Sachen drüber).

Aber wie gesagt, ich beziehe mein Wissen lediglich aus diesen tollen investigativen Reportagen aus dem Privatfernsehen... Mr. Green

Gruß
Jan


Das ist wohl Wunschdenken der privaten Sender...
Leider wird es in der Praxis addiert.
Wenn Du gleichzeitig mehrere Vergehen begehst kann eine Gesamtstrafe gebildet werden. Aber für z. B. zwei Geschwindigkeitsverstöße zahlst Du zwei mal.


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Chris
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Fr 30 März 07 00:54:08    Titel:

wellenkonsument hat Folgendes geschrieben:
........zwei Geschwindigkeitsverstöße zahlst Du zwei mal.


Yup, zwei mal auf einer Strecke geblitzt worden, einmal 1 Punkt und einmal 3 Punkte. Zuzüglich dem entsprechenden Bußgeld natürlich.
Ist aber schon etwas länger her. Da war das mit "25 plus ein paar Tage" optisch noch nicht so das Problem. Wink

Gruß

Chris


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Lordofmp
Gast





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BeitragVerfasst am: Fr 30 März 07 10:48:50    Titel: hmmm

Ich kenne da auch eine geschichte....


Freund von mir fährt in der nacht bei "dunkel" orange über die kreuzung (an der blöderweise ein paar schlümpfe warteten)
also er voll aufs gas sie mit etwas abstand hinterher.
trotz gegen die einbahn flüchtens und schnellem parken gabs kein entkommen (die bullen waren schon ein stückchen weg und ned direkt dahinter)

auf jeden fall konnten sie ihm nicht nachweisen das er davon gefahren ist
dafür ist er über eine sperrlinie (oder eigendlich zone) gefahren und sie haben ihn pro hausnummer mit 30 euro strafe belegt was dann allein schon 500 ausgemacht hat.......


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matt
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Fr 30 März 07 17:11:18    Titel:

Vorige Woche eine Auskunft an die Lenkererhebung versandt und heute flattert schon wieder was "Blaues" auf meinen Tisch........

Langsam kommts jährlich auf den Betrag eines schönen 75.... Rolling Eyes

Man gönnt sich ja sonst nix.....


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matt
Gast





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BeitragVerfasst am: Fr 30 März 07 17:13:55    Titel: Re: hmmm

Lordofmp hat Folgendes geschrieben:
Ich kenne da auch eine geschichte....
........Freund von mir


jaja, in diesen Fällen sinds dann immer die "Freunde"...... Laughing Wink

bei mir war es auch die "Freundin" die mit 209 ins Radar geprescht ist.... Laughing

immer die andern.....
Wink


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Jan
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Sa 31 März 07 13:51:16    Titel:

wellenkonsument hat Folgendes geschrieben:

Leider wird es in der Praxis addiert.

Ok, man sollte sich demnach nicht auf Sat1 und Co. verlassen! Wink Wäre ja auch zu schön gewesen... Wobei mir's nicht so unlogisch erschien...
Chris hat Folgendes geschrieben:

Yup, zwei mal auf einer Strecke geblitzt worden, einmal 1 Punkt und einmal 3 Punkte.

Ich ging explizit von Nachweis per Überwachungsfahrzeug aus. Wenn mich zwei Starenkästen nacheinander treffen, dann wird klar 2x bestraft. Das ist -Achrung matt! Wink - einer Bekannten von mir auch schon widerfahren!

Gruß
Jan


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