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voe Gast
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Verfasst am: Do 04 Jul 13 13:53:11 Titel: MFK in der CH verlangt Windabweiser bei 75 Lim.Ed |
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Hallo zusammen
Unter anderen Kleinlichkeiten meinte der Experte ich müsse die Windabweiser demontieren.
Das Fahrzeug wurde aber so in der Schweiz ausgeliefert und ich habe das Auto die letzten 14 Jahre immer
Mit Windabweiser geprüft. Sollte doch Typengeprüft sein?
Hat jemand eine Idee was man da machen kann?
Danke und Gruss
voe
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Waldek Gast
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Verfasst am: Do 04 Jul 13 14:43:38 Titel: |
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Hallo!
Da gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Prospekt vom LE zeigen
- Literatur / Testberichte
- Beschweren bei höherer Instanz
- abbauen
Schöne Grüsse
Waldek
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Mariani Gast
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Verfasst am: Do 04 Jul 13 21:01:23 Titel: |
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Offenbar sind die auf der MFK in Bern nicht lernfähig.
Hatte das Problem bei der letzen MFK in Bern vor zwei Jahren mit meinem TS auch, nachdem das Jahrelang nie ein Thema war.
Nachdem ich den Originalprospek vorgelegt habe war die Geschichte gegessen und das Auto geprüft.
Die Windabweiser sind nun mal Original und kein Zubehör.
Gruss
Matthias
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voe Gast
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Verfasst am: Fr 05 Jul 13 08:03:36 Titel: |
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Hallo zusammen
Vielen Dank für eure Antworten!
@Mariani: Falls ich in meinem Fundus keinen 75 Katalog mehr finde,
würdest Du mir deinen kurz ausleihen?
Ich würde dir auch ein Bier ausgeben
Gruss
voe
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Mariani Gast
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Verfasst am: Fr 05 Jul 13 11:40:17 Titel: |
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voe hat Folgendes geschrieben: |
Hallo zusammen
Vielen Dank für eure Antworten!
@Mariani: Falls ich in meinem Fundus keinen 75 Katalog mehr finde,
würdest Du mir deinen kurz ausleihen?
Ich würde dir auch ein Bier ausgeben
Gruss
voe |
Kein Problem, nur sagen wann Du das Teil brauchst.
Gruss
Matthias
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voe Gast
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Verfasst am: Fr 05 Jul 13 11:45:55 Titel: |
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Top!
Danke Mariani!
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voe Gast
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Verfasst am: Fr 19 Jul 13 12:35:18 Titel: |
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Hallo zusammen
Soeben 45 Minuten mit dem Hallenchef diskutitiert.
Original Lim Ed. Katalog vorgelegt.
Er hat noch Transparenzmessungen gemacht.
Trotzdem nichts zu machen..
Müssen weg..
By the way. Wie demontiert man sie am besten ohne Schaden anzurichten?
Gruss
voe
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Mariani Gast
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Verfasst am: Fr 19 Jul 13 16:34:45 Titel: |
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voe hat Folgendes geschrieben: |
Hallo zusammen
Soeben 45 Minuten mit dem Hallenchef diskutitiert.
Original Lim Ed. Katalog vorgelegt.
Er hat noch Transparenzmessungen gemacht.
Trotzdem nichts zu machen..
Müssen weg..
By the way. Wie demontiert man sie am besten ohne Schaden anzurichten?
Gruss
voe |
Würde ich jetzt nicht akzeptieren.
Da die Abdeckleisten vom Fensterrahmen je fehlen und dort eine unschöne Öffnung entsteht.
Meine letzte MFK bei TS war 3/2011, da hatte ich die Diskussion schon.
Das Aufgebot wird sicher in den nächsten Monaten kommen, daher werde ich das Auto durch die Garage Schüpbach vorführen lassen, die haben Alfa Vertretung seit 1978 und der Sen. wird dem hoffentlich erzählen was Sache ist.
Mariani
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Waldek Gast
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meone88 Gast
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meone88 Gast
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Verfasst am: Fr 19 Jul 13 23:17:32 Titel: |
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...und es geht gleich weiter:
Unter obigem Link findet man folgenden Satz:
"Fahrzeuge, die nachweislich vor dem 01. Juni 2006 umgebaut wurden, werden nach bisheriger Praxis unter Berücksichtigung der VTS, der asa-Richtlinien Nr. 2a und der Ausbildungsbroschüre "Gefährliche Anbauteile" beurteilt."
- VTS gibts hier, aber für einen juristischen Leihen, wie mich, kaum lesebar
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950165/index.html
- die Richtlinie 2a gibts hier für !!! 30CHF !!!
http://www.asa.ch/de/Webshop/Richtlinien/Download-gegen-Gebuehr-1
Jetzt weiss ich, warum Anwälte so teuer sind - das sind die Gebühren und die Beruhigungsmittel!
gian franco
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Ing. Milano ist oft hier

Anmeldedatum: 23.09.2008 Beiträge: 1084 Wohnort: bei Hamburg Land:
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Verfasst am: Sa 20 Jul 13 07:25:06 Titel: |
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meone88 hat Folgendes geschrieben: |
...und der Ausbildungsbroschüre "Gefährliche Anbauteile" beurteilt." |
Ach, für die Kollegen ist so ein Windabweiser ein gefährliches Anbauteil?
Wer ist denn "gefährdet"? Der Fahrer (wegen unzureichender Transparenz beim Seitenblick auf den BMW Fahrer) oder etwa Fußgänger beim Aufprall?
Ich meine mich zu erinnern, dass auf den Windabweisern ein Alfa-Logo sowie eine Nummer drauf sind. Das sollte doch zusammen mit den Abbildungen auf dem Prospekt reichen, um die Originalität nachzuweisen.
Was muss man sich eigentlich noch alles gefallen lassen?
Das ganze kommt mir vor wie aus einem "Werner" Film. 
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meone88 Gast
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Verfasst am: Sa 20 Jul 13 11:06:08 Titel: |
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Waaaas - die Russen sind im Keller???!!!!
Also bei meinen ist das Alfalogo drauf. Würde das bedeuten, dass alles aus dem Zubehörkatalog von Alfa homologiert war, also im Typenschein eingetragen? Oder gab es Zubehör, welches noch separat im Fahrzeugausweis eingetragen werden musste? z.B. Felgen???
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Ing. Milano ist oft hier

Anmeldedatum: 23.09.2008 Beiträge: 1084 Wohnort: bei Hamburg Land:
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Verfasst am: Sa 20 Jul 13 17:14:46 Titel: |
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meone88 hat Folgendes geschrieben: |
Also bei meinen ist das Alfalogo drauf. Würde das bedeuten, dass alles aus dem Zubehörkatalog von Alfa homologiert war, also im Typenschein eingetragen? Oder gab es Zubehör, welches noch separat im Fahrzeugausweis eingetragen werden musste? z.B. Felgen??? |
So genau kann ich Dir das leider auch nicht sagen, Waldek weiß da sicher mehr. Ich würde aber bei der MFK so argumentieren, dass es sich bei dem Windabweiser um ein Originalteil handelt, welches ab Werk verbaut war. Dann dem Prüfer das Alfa-Logo und den Prospekt zeigen.
Kleiner Tipp: Vielleicht solltest Du Dich von zwei stattlichen Russen begleiten lassen, um der Sache den nötigen Nachdruck zu verschaffen.
Viel Glück!
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voe Gast
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Verfasst am: Mo 22 Jul 13 08:15:45 Titel: |
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Hallo zusammen
Danke für eure Antworten!
Mariani hat Folgendes geschrieben: |
Würde ich jetzt nicht akzeptieren.
Da die Abdeckleisten vom Fensterrahmen je fehlen und dort eine unschöne Öffnung entsteht.
Mariani |
Ich mag es eigentlich auch nicht so akzeptieren. Ich bin aber ehrlich gesagt mit dem Latein an Ende. Ich frage noch meine Rechtsschutzversicherung an.
Ich denke aber nicht das die mir gross weiterhelfen können / werden.
Evtl annuliere ich den Ausweis und gehe dann in Fribourg nochmals prüfen. Dort sollte es scheinbar kein Problem sein. Kostet halt einfach Zeit und Geld..
@ing. Milano: Sie zweifeln nicht an der Originalität. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass die Windabweiser nun nicht mehr erlaubt seien weil sie das Gesichtsfeld einschränken. (ausser wenn sie Glasklar sind, sprich mindestens 70% Lichtdurchlässig). Für mich nicht nachvolziehbar aber scheinbar gibt es ein Gerichtsurteil dazu.
Ich nehme nicht an das die Windabweiser im Typenschein eingetragen sind. Es wäre aber trotzdem mal interessant den Typenschein zu sehen.
Gruss
voe
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