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07er Nr. und Halterwechsel

 
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Jan
Gast





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BeitragVerfasst am: Mo 13 Aug 07 14:39:22    Titel: 07er Nr. und Halterwechsel

Liebe Transisti,
des öfteren lese ich in einschlägigen Annoncen, dass das anvisierte Fahrzeug mit einer roten 07er Nummer ausgestattet ist, die beim Kauf nicht verfiele.

Wer weiß, was das genau bedeutet? Derzeit sind die gesetzlichen Bestimmungen ja dahingehend verständlich, dass die 07er Nummer nur für Pkw ab einem Fahzeugalter von 30 Jahren verwendet werden darf.
Was passiert nun aber, wenn ich einen 22-jährigen Youngtimer erwerbe, der die 07er hat, der damit auch fahren darf? Kann ich diese 07er dann auch an anderen Fahrzeugen ab 20 Jahre verwenden aufgrund des Bestandsschutzes des Kennzeichens ansich? Oder darf nur das eine (gekaufte) Auto damit gefahren werden und alle übrigen müssen die derzeit gültigen Bestimmungen erfüllen (eben u.a. 30 Jahre Fahrzeugalter)?

Gruß
Jan


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frogall
Gast





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BeitragVerfasst am: Mo 13 Aug 07 17:46:14    Titel:

Ich würd das so verstehen das Du den Wagen auf deiner 07 Nummer eingetragen bekommst. Da er ja schon mal auf einer 07er eingetragen war.

Meine 2 Cent
Frank


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Chris
Gast





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BeitragVerfasst am: Mo 13 Aug 07 18:08:20    Titel:

Das mit der Bestandsschutz der 07er ist von der Zulassungstelle, dem Landkreis und dem Goodwill der Beteiligten im öffentlichen Dienst abhängig.

Generell ist es kein Freibrief, aber bei einigen Zulassungstellen/ Regierungsbezirken/ in einigen Bundesländern genießen die 07er tatsächlich Bestandsschutz. Der bezieht sich zum Teil nur auf den Halter - wenn dieser innerhalb eines bestimmten Bereichs umzieht, bleibt der "alte" 07er-Status erhalten -- oder auf das Fahrzeug - wenn dieses veräußert wird, bleibt der "alte" 07er-Status ebenfalls erhalten. Hier eben nur für den neuen Halter.
Ich stelle mir aber vor, daß einem Fahrzeug mit "altem" 07er-Status dieser nur schwer erhalten bleibt, wenn das Fahrzeug z.B. von Bayern nach Hamburg "umzieht".
Von daher vorher bei der Zulassungstelle anfragen ob die Sache mit dem Bestandsschutz auch örtlich Geltung hat.

Gruß

Chris


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Jan
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Mo 13 Aug 07 20:18:43    Titel:

frogall hat Folgendes geschrieben:

Ich würd das so verstehen das Du den Wagen auf deiner 07 Nummer eingetragen bekommst. Da er ja schon mal auf einer 07er eingetragen war.

Der Wagen sollte, so der Verkäufer, inkl. der Roten Nummer verkauft werden, d.h. inkl. Heftchen (Zulassung)!
frogall hat Folgendes geschrieben:

Das mit der Bestandsschutz der 07er ist von der Zulassungstelle, dem Landkreis und dem Goodwill der Beteiligten im öffentlichen Dienst abhängig.

Was dann nichts anderes hieße, dass ich, wenn ich bei mir in Bremen das kleine Zulassungsheftchen auf mich umgeschrieben bekomme, alle 20-jährigen Autos (und älter) fahren könnte?

Gruß
Jan


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frogall
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Mo 13 Aug 07 20:27:43    Titel:

Jan hat Folgendes geschrieben:

Was dann nichts anderes hieße, dass ich, wenn ich bei mir in Bremen das kleine Zulassungsheftchen auf mich umgeschrieben bekomme, alle 20-jährigen Autos (und älter) fahren könnte?


Nein, soweit ich das sehe ist die 07 Halter bezogen.
Du musst ein eigenes Kennzeichen beantragen, mit allem drum und dran.

Frank


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Chris
Gast





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BeitragVerfasst am: Mo 13 Aug 07 21:03:42    Titel:

Generell richtig - das 07er ist auf den Halter bezogen. Aber es soll Zulassungstellen geben die auch auf das Auto Bestandschutz gewähren. Wenn also ein Fahrzeug bei einem Halter schon mit 07er zugelassen war, so bekommt es beim nächsten ebenfalls 07er. Aber wie gesagt, ohne Gewähr, da das von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt wird.

@Jan,
das Fahrzeug kann nicht mit dem Kennzeichen verkauft werden. Aber wenn Du Glück hast, bekommst Du mit diesem Fahrzeug - aber nur für dieses - auch ein 07er.

Gruß

Chris


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GTV6-25
ist oft hier


Anmeldedatum: 16.10.2006
Beiträge: 773
Wohnort: Nienburg/Weser
Land:

BeitragVerfasst am: Di 14 Aug 07 06:32:16    Titel:

Hallo zusammen,
kann Chris nur Recht geben. Es ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle sehr unterschiedlich.
Selbst wenn ein Kennzeichen schon vorhanden ist. Wollte zu meinem 07 Kennzeichen, eingetragen sind: Spider Bj. 79, GTV Bj. 82 und Ducati Bj. 84 meine zweite Ducati Bj. 86 eintragen lassen. Dies gestaltet sich Momentan sehr schwierig, da nun die neue Regelung greifen soll. Nämlich erst ab 30 Jahre. Aber ich bin noch am Verhandeln. Also ich würde auf jeden Fall alles erst mit der Zulassungsstelle abklären und am besten natürlich schriftlich geben lassen.

Gruß Perle


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Jan
Gast





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BeitragVerfasst am: Di 14 Aug 07 10:18:28    Titel:

frogall hat Folgendes geschrieben:

Nein, soweit ich das sehe ist die 07 Halter bezogen.
Du musst ein eigenes Kennzeichen beantragen, mit allem drum und dran.

Chris hat Folgendes geschrieben:

das Fahrzeug kann nicht mit dem Kennzeichen verkauft werden.

Tja, das klingt alles nicht so, wie ich mir das vorgestellt hatte... Wink Schade, ich witterte Gelegenheit, auf Umwege doch noch an eine mehrfach nutzbare 07er zu kommen.
Mal gucken, was meine örtliche Zulassungsstelle meint.

Mit neidvollem Blick gen AT/CH mit Wechselkennzeichen... Evil or Very Mad

Gruß
Jan


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