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Age Gast
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Verfasst am: Do 25 Okt 07 12:27:00 Titel: Autoverkäufe auf eBay?! |
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Aus aktuellem Anlass:
Hab ja grad meine GTV6 im eBay und schon einige Hinweise bekommen, dass ich auch mit dem Garantie- / Gewährleistungsausschuss das Auto zurücknehmen muss wenn etwas nicht in Ordnung ist?!
Hat jemand von euch da Ahnung? Weil wenn jemand an einem 24 Jahre alten Auto einen Mangel finden will dann findet er bestimmt einen... egal wie gut das Auto ist!
Und bevor ich mir da Ärger einhandel behalt ich das gute Stück lieber selbst!
Gruß AGE
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frogall Gast
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Verfasst am: Do 25 Okt 07 13:02:55 Titel: |
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Soweit ich das weis hängt das von verschiedenen Dingen ab.
Unter privaten gibt es sowieso keine Garantie. Aber Du sicherst in deinem
Text Eigenschaften zu. Die müssen dann aber auch ein gehalten werden
sonst kann das Auto zurück gegeben werden.
Nur mein 2Cent
Frank
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Sandro Gast
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Verfasst am: Do 25 Okt 07 14:19:28 Titel: |
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Hänge deinem Verkauftext doch zum schluss folgendes hin oder änlich:
Noch das Kleingedruckte (Rechtliches/Disclaimer):
Die Beschreibungeines Fahrzeugs kann nie abschliessend sein; somit ist eine vorabBesichtigung und/oder Probefahrt auf telephonische Voranmeldung vonspäteren Unstimmigkeiten erwünscht. Es handelt sich hierbei um einPrivatverkauf. Bei Gebot gilt „Fahrzeug gekauft wie gesehen". Fahrzeugmuss innert 7 Tagen bar bezahlt und abgeholt werden, kein Umtausch,keine Nachverhandlung, keine Teilzahlung. Es wird keine Garantie nachCH-Obligationenrecht übernommen oder gewährt. Fehler, Mängel oderwertminderndes wird, soweit ich davon weiss, gewissenhaft im Inserataufgeführt.
Jedem Interessenten/Bieter, der Zweifel an meinen Angabenhat, steht es frei die angebotene Ware zu besichtigen. Falls Sie keinGeld haben, lassen Sie das Bieten und ersparen Sie mir und Ihnenunnötige Unannehmlichkeiten.
Diese Vereinbarungist integrierender Bestandteil dieser Auktion. Mit Ihrem Gebotakzeptieren Sie neben den Ricardo-AGB auch diese Zusatzvereinbarung ohneVorbehalte. Sollten Sie sich damit nicht einverstanden erklären, bitteich Sie nach einer anderen Kaufgelegenheit bei Ricardo zu suchen.
Dies sollte dich rechtlich absichern...
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Age Gast
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Verfasst am: Do 25 Okt 07 14:45:40 Titel: |
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Bei mir steht folgendes drin / drunter:
Es handelt sich hier um ein 24 Jahre altes Auto, ich bitte das zu bedenken! Es ist nicht auszuschließen, dass es Mängel gibt, die mir nicht bekannt sind! Ich habe jedoch die Beschreibung nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Die Bilder sind aktuell (21.10.2007)
Aufgrund der neuen Rechtslage im Garantierecht noch folgenden Rechtshinweis: Sie ersteigern ein gebrauchtes Fahrzeug; keine Garantie; keine Rücknahme; keine Gewährleistung; keine Nachbesserung; kein Nachverhandeln. Mit dem Zuschlag gehen Sie einen rechtskräftigen Kaufvertrag ein, das Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur. Die angebotene Ware ist, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, gebraucht. Sämtliche Angaben, Bilder, etc., stellen objektive Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bzw. Gewährleistung bei Erwerb völlig zu verzichten.
Denke eigentlich auch dass das ausreichen sollte, komme mir damit aber immer etwas so vor, also wollte ich Schrott verkaufen 
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Jan Gast
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Verfasst am: Do 25 Okt 07 16:48:12 Titel: |
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Der Text ist m.E. soweit ok, jedoch das hier:
Age hat Folgendes geschrieben: |
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bzw. Gewährleistung bei Erwerb völlig zu verzichten.
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ist Quatsch. Du bist ja als privater, nicht gewerblicher Verkäufer einem privaten oder auch gewerblichen Käufer weder zu Garantie noch zu Gewährleistung verpflichtet. Dieses sollte daher nicht ausgeschlossen werden, da es beides in Deinem Fall gar nicht gibt.
Deine Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Dabei ist bei einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung davon auszugehen, dass Dein Wissensgrad der Materie nicht unbeachtet bleibt; will heißen, dass Du als gelernter Kfz-Meister in der Rechtsprechung anders behandelt werden wirst als als diplomierter Rosenzüchter.
Gruß
Jan
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wellenkonsument Gast
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Verfasst am: Do 25 Okt 07 17:50:36 Titel: |
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Jan hat Folgendes geschrieben: |
Der Text ist m.E. soweit ok, jedoch das hier:
Age hat Folgendes geschrieben: |
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bzw. Gewährleistung bei Erwerb völlig zu verzichten.
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ist Quatsch. Du bist ja als privater, nicht gewerblicher Verkäufer einem privaten oder auch gewerblichen Käufer weder zu Garantie noch zu Gewährleistung verpflichtet. Dieses sollte daher nicht ausgeschlossen werden, da es beides in Deinem Fall gar nicht gibt.
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Woher nimmst Du diese Weisheit?
Auch für private Verkäufer ist eine Gewährleistung gesetzlich vorgesehen. Nur kann ein Privater diese vertraglich ausschließen. Also ist genau dieser Passus wichtig!
Ich würde höchstens diesen Teil noch ändern: "Sämtliche Angaben, Bilder, etc., stellen objektive Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung."
in
"Sämtliche Angaben, Bilder, etc., stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung"
Damit bist Du dann weitestgehend auf der sicheren Seite.
Sollten dennoch verdeckte Mängel auftreten und der Käufer nachweisen können, dass diese schon vor dem Verkauf vorhanden waren und Du davon wissen musstest, bist Du trotzdem in der Gewährleistung. Aber das ist bei einem Privatmann doch eher selten.
Grüße,
Bernhard
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Jan Gast
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frogall Gast
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Jan Gast
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Verfasst am: Fr 26 Okt 07 09:54:35 Titel: |
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frogall hat Folgendes geschrieben: |
Jan hat Folgendes geschrieben: |
wellenkonsument hat Folgendes geschrieben: |
Jan hat Folgendes geschrieben: |
Der Text ist m.E. soweit ok, jedoch das hier:
Age hat Folgendes geschrieben: |
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bzw. Gewährleistung bei Erwerb völlig zu verzichten.
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ist Quatsch. Du bist ja als privater, nicht gewerblicher Verkäufer einem privaten oder auch gewerblichen Käufer weder zu Garantie noch zu Gewährleistung verpflichtet. Dieses sollte daher nicht ausgeschlossen werden, da es beides in Deinem Fall gar nicht gibt.
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Woher nimmst Du diese Weisheit?
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Beim Eintippen der Zeilen kam mir ein leichter Anflug des Zweifels aber ich war mir doch sehr sicher. Habe just intensiv nachgelesen und es ist in der Tat falsch, was ich geschrieben habe. Grrrr, genau das, worüber ich mich bei anderen aufrege.
-->Meinen Beitrag hierzu also bitte ignorieren.
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Wo steht das du als privater auch Garantie geben musst?
Würde das gerne auch mal selbst nachlesen, denn ich meine gelesen
zuhaben das das mit der EU Gewährleistung quatsch ist.
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http://www.frag-einen-anwalt.de/ebay-Privatverkauf-Gew%C3%A4hrleistung__f15801.html
"Zunächst sei angemerkt, dass Sie als Privatverkäufer zwar die Möglichkeit hätten, die Gewährleistung auszuschließen, grundsätzlich aber auch der Gewährleistungspflicht unterliegen [...]"
Derlei Äußerungen finden sich häufiger und ich denke, dass ich diesbezüglich wirklich auf dem Holzwege war, zumal Bernhard gar vom Fach ist?!
Gruß
Jan
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frogall Gast
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Verfasst am: Fr 26 Okt 07 10:05:20 Titel: |
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Ok, ich hab auch grad mal schnell nachgelesen und das hier im Spiegel gefunden.
Als Quintessenz bleibt Gewährleistung mit folgenden Worten ausschließen:
Unter Ausschluss von Gewährleistung
Frank
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Lordofmp Gast
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Verfasst am: Fr 26 Okt 07 23:51:34 Titel: all |
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also weis auch nicht genau wie es rechtlich wirklich ist.
Aber wenn das auto so ist wie du beschrieben hast und du keine mängel verschwiegen hast sollte es wenig probleme geben.
Ist ja bei ebay immer das problem auch wenn einer was nicht zahlt kannst du nicht viel machen....
und wenn du nichts verschwiegen hast wird er auch vor gericht wenig chanchen haben....
lg alex
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Gordovan Gast
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Verfasst am: Sa 27 Okt 07 01:42:33 Titel: Re: all |
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Lordofmp hat Folgendes geschrieben: |
also weis auch nicht genau wie es rechtlich wirklich ist.
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Tja, du bist ja auch aus Österreich 
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Lordofmp Gast
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Verfasst am: Sa 27 Okt 07 11:15:00 Titel: a |
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????
da gibts kein recht oder wie?
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wellenkonsument Gast
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Verfasst am: Fr 02 Nov 07 16:31:13 Titel: |
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Ich hole das Thema noch einmal hoch, wiel mir gerade wieder eine gerne genommene, aber mit Fallen versehene Formulierung über den Weg gelaufen ist.
"Verkauft wie gesehen und Probegefahren"
Toll für den Käufer, blöde für den Verkäufer. Damit wird nämlich nur die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, die auch gesehen oder erfahren werden können (ohne einen Sachverständigen). Die Gewährleistung für verdeckte Mängel bleibt erhalten.
Beispiel: Ich kaufe unwissend ein Auto mit einem Ventilschaden. Der Verkäufer wusste zwar auch nichts davon, hat aber Pech gehabt. Er ist in der Gewährleistung, da der Mangel nicht erkennbar war.
Daher besser nur schreiben: Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft.
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Age Gast
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