Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
werner Gast
Land:
|
Verfasst am: So 17 Mai 09 22:51:44 Titel: |
|
wellenkonsument hat Folgendes geschrieben: |
Das Kurzzeitkennzeichen wird in A und I toleriert. |
Kann ich so bestätigen. Ich bin sogar in I mal von den Carabinere gefilzt worden - das Kurzzeitkennzeichen war dabei aber für sie in Ordnung.
ciao a presto
Werner
|
|
Nach oben |
|
Oliviero Gast
Land:
|
Verfasst am: Mo 18 Mai 09 09:59:56 Titel: |
|
Aha, also könnte man nötigenfalls die GTV in Deutschland zu lassen...naja aber ohne TÜV etc? Braucht man da diesbezüglich nix? Letzte Anmeldung in D war 2000...
Ciaoliviero
|
|
Nach oben |
|
Carabo täglich dabei

Anmeldedatum: 07.02.2007 Beiträge: 3774 Wohnort: Freilassing Land:
|
Verfasst am: Mo 18 Mai 09 10:27:54 Titel: |
|
Oliviero hat Folgendes geschrieben: |
Aha, also könnte man nötigenfalls die GTV in Deutschland zu lassen...naja aber ohne TÜV etc? Braucht man da diesbezüglich nix? Letzte Anmeldung in D war 2000...
Ciaoliviero |
Das ist alles Wurscht! Du kriegst nen Blanko-Kfz-Schein, den du selber ausfüllen mußt!
Schöne Grüße
Stefan
|
|
Nach oben |
|
Jan Gast
Land:
|
Verfasst am: Mo 18 Mai 09 11:34:36 Titel: |
|
Oliviero hat Folgendes geschrieben: |
Aha, also könnte man nötigenfalls die GTV in Deutschland zu lassen...naja aber ohne TÜV etc? Braucht man da diesbezüglich nix? Letzte Anmeldung in D war 2000...
|
Nix TÜV, nix AU, nichtmal der Fahrzeugbrief ist relevant. Nur Personalausweis und ~75 EUR!
Gruß
Jan
Klingt alles schön und gut. Erstmal. Passiert nix, bleibt das auch so. Aber wehe, da passiert ein Unfall, es stellt sich heraus, dass das Auto nicht verkehrssicher war, dann viel Vergnügen mit der anonymen Online-Versicherung... 
|
|
Nach oben |
|
wellenkonsument Gast
Land:
|
Verfasst am: Mo 18 Mai 09 13:25:31 Titel: |
|
Ganz ohne alles ist es nicht. Du musst versichern, das das Fz. zulassungsfähig ist, also verkehrssicher.
Im Falle eines Schadens muss sich der Gegener mit der "anonymen Onlineversicherung" herumschlagen. Eine Kasko bekommst Du auf die Kurzzeitkennzeichen eh nicht.
|
|
Nach oben |
|
Jan Gast
Land:
|
Verfasst am: Mo 18 Mai 09 14:22:17 Titel: |
|
wellenkonsument hat Folgendes geschrieben: |
Ganz ohne alles ist es nicht. Du musst versichern, das das Fz. zulassungsfähig ist, also verkehrssicher.
|
Aber ohne jegliches Nachweisdokument. Kein TÜV-Bericht oder dergleichen.
wellenkonsument hat Folgendes geschrieben: |
Im Falle eines Schadens muss sich der Gegener mit der "anonymen Onlineversicherung" herumschlagen. Eine Kasko bekommst Du auf die Kurzzeitkennzeichen eh nicht.
|
Kasko ist klar, ich ging nun von reiner Haftpflicht aus: Auffahrunfall entsteht aufgrund nicht betriebssicherer Bremsanlage (z.B.), Versicherer wird den Schaden regulieren (müssen), sich jedoch danach an den Versicherungsnehmer wenden zwecks Rückerstattung?!
Gruß
Jan
|
|
Nach oben |
|
Oliviero Gast
Land:
|
|
Nach oben |
|
Carabo täglich dabei

Anmeldedatum: 07.02.2007 Beiträge: 3774 Wohnort: Freilassing Land:
|
Verfasst am: Di 19 Mai 09 10:28:09 Titel: |
|
Oliviero hat Folgendes geschrieben: |
Es gäbe ein grünes Überstellungskennzeichen für den Verkehr vom Ausland zu uns, das gänge, weil ich ja gerade jetzt quasi das Auto überstelle...
Ciaoliviero |
Und ist das leicht und billig zu kriegen, oder muß man da sein Haus verpfänden und Psychopharmaka schlucken?
Schöne Grüße
Stefan
|
|
Nach oben |
|
Jan Gast
Land:
|
Verfasst am: Di 19 Mai 09 11:39:42 Titel: |
|
Oliviero hat Folgendes geschrieben: |
Mit der Info gehe ich jetzt bei uns Beamte töten, wenn die sowas hören, fallen sie um.
|
"Unter der Hand" kann man das noch erweitern: Das KZK gilt fünf Tage und darf an lediglich ein Kfz geschraubt werden. Das Heftchen muss dann mit dessen FIN ausgefüllt werden. Lässt man das aber sein und trägt nix ein, kann man während der fünf Tage munter mit mehreren Fahrzeugen fahren. Rsiko der polizeilichen Kontrolle natürlich inbegriffen, dann muss man sich doof stellen, was nicht unbedingt vor Strafe schützt (keine Ahnung, welches Delikt da zugrunde liegt), jedoch durchaus funktionieren soll.
Oliviero hat Folgendes geschrieben: |
Ich will NIE wieder hören, daß irgendwas bei uns in A besser ist als in D |
Nee, ich sag' nix mehr...
Gruß
Jan
|
|
Nach oben |
|
alfa75turbo ist oft hier

Anmeldedatum: 26.10.2005 Beiträge: 1957 Wohnort: Spaching Land:
|
Verfasst am: Di 19 Mai 09 13:03:38 Titel: |
|
Zitat: |
Nur Personalausweis und ~75 EUR!
|
da muss man aber deutscher sein oder ?
|
|
Nach oben |
|
Carabo täglich dabei

Anmeldedatum: 07.02.2007 Beiträge: 3774 Wohnort: Freilassing Land:
|
Verfasst am: Di 19 Mai 09 13:18:21 Titel: |
|
alfa75turbo hat Folgendes geschrieben: |
da muss man aber deutscher sein oder ? |
Man müßte wohl zumindest einen deutschen Wohnsitz haben, damit man ein Auto in D versichern und zulassen kann.
Schöne Grüße
Stefan
|
|
Nach oben |
|
Jan Gast
Land:
|
Verfasst am: Di 19 Mai 09 14:52:33 Titel: |
|
alfa75turbo hat Folgendes geschrieben: |
Zitat: |
Nur Personalausweis und ~75 EUR!
|
da muss man aber deutscher sein oder ? |
Deutscher Personalausweis ist m.W. Voraussetzung. Schon für die Versicherungsbestätigung.
Gruß
Jan
|
|
Nach oben |
|
Carabo täglich dabei

Anmeldedatum: 07.02.2007 Beiträge: 3774 Wohnort: Freilassing Land:
|
Verfasst am: Di 19 Mai 09 15:15:26 Titel: |
|
Jan hat Folgendes geschrieben: |
Deutscher Personalausweis ist m.W. Voraussetzung. Schon für die Versicherungsbestätigung. |
Nein, das stimmt nicht.
Bei unserem LRA heißt es: ausländische Mitbürger legen bitte ihr Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor
Es zählt also nur ner deutsche Wohnsitz!
Schöne Grüße
Stefan
|
|
Nach oben |
|
|