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werner Gast
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Verfasst am: Do 09 März 06 23:26:32 Titel: Zulassungsrelevante Daten - Umbau 75, was ist legal? |
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Wie ist denn das eigentlich geregelt?
Welcher Umbau muß eingetragen werden?
z.B. hat ein TS doch diese Kunststoffradläufe und daher eine eingetragene Breite von 1660mm. Ein 1.8IE hat die Dinger nicht und eine eingetragene Breite von 1630mm. Wenn ich von einem TS die Dinger runterschraube, muß ich dann den Brief ändern???
Genauso wenn ich an einen Amerika Stoßstangen von einem TS baue wird die Kiste ja kürzer - und stimmt nicht mehr mit den Angaben im Brief überein!!! Nebenbei: auch das Gewicht!!!
Ich kann mir ja nicht vorstellen, das irgend ein TÜV- oder Polizeibeamter einen umgebauten 75er vermessen will, geschweige denn überhaupt die Unterschiede kennt. Aber wie wäre es denn offiziell richtig???
Und interessehalber, wie ist das in A oder CH?
ciao
Werner
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Maik Gast
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Verfasst am: Do 09 März 06 23:42:43 Titel: |
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Ich denke offiziell wäre es der richtige Weg, die geänderten Daten umtragen zu lassen.
Wenn du die Kiste tiefer legst, wird ja auch die geänderte Fahrzeughöhe eingetragen.
Jemand vom Schnittlauch wird das sicherlich nicht merken oder prüfen - wie soll so jemand abschätzen können ob das Auto nun 3cm breiter ist als eingetragen? So schlau sind die Jungs von der Trachtentruppe auch nicht.
Viel wichtiger erscheint mir an dieser Stelle der Verweis auf die möglicherweise erlöschende Betriebserlaubnis und damit der Verlust des Versicherungsschutzes - könnte ich mir vorstellen....
Maik
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werner Gast
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Verfasst am: Do 09 März 06 23:49:03 Titel: |
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Maik hat Folgendes geschrieben: |
möglicherweise erlöschende Betriebserlaubnis und damit der Verlust des Versicherungsschutzes - könnte ich mir vorstellen... |
....... genau das ist im Fall der Fälle der entscheidende Punkt (und der eigentliche Grund meiner Frage)
Aber ist das dann auch so, oder sind das maximale Maße? Eine Beule im Kotflügel muß ich doch auch nicht eintragen, auch wenn ich sie nicht repariere........
ciao
Werner
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Maik Gast
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Verfasst am: Fr 10 März 06 00:18:36 Titel: |
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werner hat Folgendes geschrieben: |
....... genau das ist im Fall der Fälle der entscheidende Punkt (und der eigentliche Grund meiner Frage) |
Das hab ich schon verstanden und ich würde sagen es ist so wie ich oben gesagt habe, da sich für die Erteilung der ABE für das Fahrzeug relevante Dinge geändert haben - nur wirst du es nicht abnehmen lassen müssen, da es sich um Originateile handelt, halt nur eine Abnahme, in der die geänderten Maße ersichtlich sind, damit der Haiopei an der Zulassungsstelle das umtragen kann...
Das ist in meinen Augen der logische Weg - in der Praxis würd ichs ignorieren...
werner hat Folgendes geschrieben: |
Aber ist das dann auch so, oder sind das maximale Maße? Eine Beule im Kotflügel muß ich doch auch nicht eintragen, auch wenn ich sie nicht repariere........ |
... im umgekehrten Sinne mußt du aber eine feste Hängerkupplung wieder austragen lassen, wenn du die entsorgst...
Ich denke, wenn die Beule die Abmessungen in dem Maße ändert, brauchst du keine Eintragung, sondern eine Schrottpresse
Ich hab schon verstanden, wo du hin willst, die Frage ist, wie Alfa das Original gemacht hat.
Stehen da in der Tat in den Papieren andere Abmessungen?
Ich hab hier gerade mal die Briefe verglichen, die ich hier liegen habe. Ist einmal ein Brief vom 1.8 und einmal 2.0 Vergaser - bei beiden steht 1630mm, obwohl der 2 Liter Verbreiterungen hatte und zwar die schmalen wie beim ersten Turbo ohne Schwellerverkleidungen, aber selbst die dürften breiter sein als die beim 1.8 komplett ohne - ist aber nicht eingetragen...
Ich denke abschließend kann man das nur beim Gespräch mit dem TÜV Onkel klären - kann ich mal machen, muß da im April sowieso hin, da werde ich den mal ansprechen...
Maik
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banimal Gast
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Verfasst am: Fr 10 März 06 00:29:06 Titel: |
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Hallo zusammen,
werner hat Folgendes geschrieben: |
Maik hat Folgendes geschrieben: |
möglicherweise erlöschende Betriebserlaubnis und damit der Verlust des Versicherungsschutzes - könnte ich mir vorstellen... |
....... genau das ist im Fall der Fälle der entscheidende Punkt (und der eigentliche Grund meiner Frage)
Aber ist das dann auch so, oder sind das maximale Maße? Eine Beule im Kotflügel muß ich doch auch nicht eintragen, auch wenn ich sie nicht repariere........
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es ist nichts unmöglich, auch wenn ich mir perönlich nur sehr schwer vorstellen kann, dass wegen einer geringeren Fahrzeugbreite die ABE des Fahrzeuges erlöschen kann. Ein zehn Jahre altes Auto wird wohl auch etwas tiefer liegen, als es als Neuwagen gelegen hat. Habe ich dann auch keine ABE mehr? Das sind wohl eher theoretische Probleme. Solange man nicht zu tief in die Mühlen der Bürokratie gerät.
Aber wie ist das mit den neuen EU-konformen Papieren? Da gibt es viel weniger Platz für zusätzliche Eintragungen. Wenn ich das alles richtig mitbekommen habe, dann könnte theoretisch auch eine Anhängerkupplung ohne Eintragung angebaut werden, so es dann vom Hersteller eine EU-Genehmigung für das entsprechende Fahrzeug gibt.
Andererseits heisst das, dass ich für ein altes Fahrzeug, welches die neuen Papiere bekommen hat, eigentlich für alle ehemals eingetragenen Anbauteile eine solche EU-Genehmigung mitführen müsste. Was praktisch unmöglich ist.
Da mal was genaues zu erfahren wäre wirklich sehr interessant. Ich glaube, dazu hat mal ein Artikel in der Markt gestanden, wonach das alles von den deutschen Behörden nicht wirklich gut geplant gewesen ist.
viele Grüsse
Benno
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werner Gast
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werner Gast
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Verfasst am: Fr 10 März 06 09:49:17 Titel: |
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banimal hat Folgendes geschrieben: |
Andererseits heisst das, dass ich für ein altes Fahrzeug, welches die neuen Papiere bekommen hat, eigentlich für alle ehemals eingetragenen Anbauteile eine solche EU-Genehmigung mitführen müsste. Was praktisch unmöglich ist.  |
Genau das ist mir mit dem WinterQV passiert, als ich ihn Ende Oktober zugelassen habe. Die Anhängekupplung ist nicht mehr eingetragen. Ich habe mir aber den alten Brief entwertet wieder mitgenommen, um so die Daten zu erhalten.
Darauf sollte man bestehen wenn neue Papiere ausgestellt werden.
ciao
Werner
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Waldek Gast
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Verfasst am: Fr 10 März 06 10:40:05 Titel: |
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werner hat Folgendes geschrieben: |
Darauf sollte man bestehen wenn neue Papiere ausgestellt werden. |
Und man sollte darauf bestehen dass alle in ehem. Ziffer 33 aufgeführten Eintragungen übernommen werden. Das geht problemlos und erspart den ganzen ABE-Krempel. Einzige Ausnahme sind - wie bereits geschrieben - die Reifen/Felgen, aber es wird immerhin der Felgentyp eingetragen. Wie zuletzt hier im supermegatollen, schönen und überhauptnichtverstopften Hamburg (jaja, der Feind liest neuerdings mit ) beim Zulassen von Rebeccas Auto...
Natürlich wollte ich die Eintragungen behalten, es kam zu Diskussion. Mein erfolgreiches Argument war "alte Autos haben alte (zeitgenössische) Eintragungen, und keine ABE da es die Herstellerfirmen teilweise nicht mehr gibt und damals ABEs nicht existierten - und dass ich sonst gar nicht nachweisen kann dass der Krempel am Auto legal dran ist.
Schulterzuckend hackte die Dame die Eintragungen in den Fzg.- Schein (!) ein und gut. Gleich dabei gab sie den alten Brief abgestempelt raus und sagte "nehmen Sie den fürs nächste Anmelden damit es weniger Probleme gibt" und alles war erledigt...
Schöne Grüsse
Waldek
PS: Auch bei den Neuen Papieren gilt - wenn der Eintragungsplatz (ehem. Ziff. 33) voll ist, dann wird ein Zettel hinten drangehangen...
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Maik Gast
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Verfasst am: Fr 10 März 06 11:14:37 Titel: |
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werner hat Folgendes geschrieben: |
Dadurch werden in den Papieren eingetragene Werte verändert (verringert) - eintragungsrelevant?
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Streng genommen denke ich schon....
werner hat Folgendes geschrieben: |
Im neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) sind keine Angaben zu Maßen und Gewichten mehr enthalten - wohl aber unter Punkt R: Farbe des Fahrzeugs.
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Farbe stand vorher auch drin.
In meiner ZBII stehen diese Maße zu Gewicht, Breite, Höhe etc. drin, wenn ich mich nicht ganz täusche.....
werner hat Folgendes geschrieben: |
- Wenn ich das Auto jetzt umlackiere und vergesse das einzutragen, erlischt dann meine Zulassung?
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Weiß nicht, wird aber nicht anders gehandhabt wie vor der Umstellung, da die Farbe schon immer mit angeführt war
werner hat Folgendes geschrieben: |
- Ist ein andersfarbiger Kotflügel auch schon eintragungspflichtig?
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Ich denke das bezieht sich hier auf die Grundfarbe des Autos. Wenn du ein blaues Auto hast un lackierst Dach, Haube und Kofferraumdeckel gelb, so bleibt es lt. Gesetz ein blaues - vermute ich...
werner hat Folgendes geschrieben: |
- Wie breit darf der aufgemalte Rallyestreifen sein um nicht eingetragen werden zu müssen? Hat der Amtsschimmel doch sicher definiert???
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Hat er garantiert, sonst hätte er sich wahrscheinlich selbst die Lebensgrundlage entzogen und käme nicht in Einklang mit seiner genetischen Disposition alles normen zu müssen, aber in dem Fall s.o.
werner hat Folgendes geschrieben: |
Oder werden Toleranzen akzeptiert. Ein Wagen mit Klima ist sicher etwas schwerer wie der gleiche Wagen ohne. Eingetragen war im alten Brief bei beiden das gleiche Leergewicht.
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Ich meine mal gehört zu haben, daß der Hersteller in solchen Fällen die Möglichkeit hat ein repräsentatives Auto vorzuführen und alles andere fällt unter Toleranz (nach unten). Bin ich mir aber nicht mehr sicher, müßte ich nochmal nachlesen.
Aber so derbe kann das nicht sein, sonst hätte der Hersteller diese entsprechenden Fahrzeuge ja auch mit anderen Fahrwerken ausrüsten müssen, damit die nicht tiefer liegen als normal - oder glaubst du, daß der 75 genau 1170KG auf die Waage bringt, was ist, wenn Giovanni ne Lacknase in den Kofferraumdeckel lackiert hat und das Auto auf einmal 1170,0001KG wiegt??? -> Klar was ich meine?
Ich weiß z.B. von Mercedes, daß die bei der Endkontrolle unterschiedlich dicke Gummiblöcke unter die Federn legen, damit alle Fahrzeuge mit unterschiedlichen Ausstattungen eine identische Fahrzeughöhe haben...
Maik
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werner Gast
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Maik Gast
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Verfasst am: Fr 10 März 06 12:02:04 Titel: |
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Doch, in den alten Papieren (schein, brief) stand die Farbe als Ziffer drin, ganz sicher, im Schein irgendwo auf der rechten Seite neben Tag der ersten Zulassung.
In den neuen Papieren sind definitiv Maße und Gewichte eingetragen - zumindest bei mir, habs aber meine ich auch schon anders gesehen, ich glaube das hängt aber mit dem Fahrzeugpass zusammen, den zumindest alle neueren Autos haben, hab ich mir mal sagen lassen.
Maik
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Nico Gast
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Verfasst am: Fr 10 März 06 12:38:33 Titel: |
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Hallo,
nebenbei eine noch schwierigere Frage:
Wenn ein Fahrzeug mit Drehstäben tiefergelegt wurde, ist das dann eintragungspflichtig ? Vor allem wenn es nur vorne tiefergelegt wurde (Keilform) ? Nachdem kein neues Teil verbaut wurde, sag ich mal nein ... oder ? In Deutschland ists doch in Sache Gewicht so: man nehme von dem Fahrzeug die Vollausbaustufe und stelle sie auf die Waage und lege für all die selben Fahrzeuge (wenn auch ohne oder wenige Ausstattung) das gleiche Gewicht fest, oder ? Wenn man statt dem Reserverad dieses Unfallpack hat, is das Auto ja auch leichter, da wird aber nicht in den Papieren umgetragen...
Grüsse
Nico
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banimal Gast
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werner Gast
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Verfasst am: Fr 10 März 06 16:44:37 Titel: |
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Maik hat Folgendes geschrieben: |
In den neuen Papieren sind definitiv Maße und Gewichte eingetragen - zumindest bei mir, habs aber meine ich auch schon anders gesehen... |
Moment, nicht das da jetzt was durcheinander geht.
ZB Teil1 (=analog alter FzSchein): Da steht fast alles wie früher drin, also auch Länge, Breite, Gewichte uvm.
ZB Teil2(=analog dem alten Brief): Da ist bei mir fast nur noch Fahrzeugid.nummer, Farbe und der Eigentümer angegeben - sonst nix!
Ich kann mir schlecht vorstellen, das das unterschiedlich gehandhabt wird, oder?
ciao
Werner
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Chris Gast
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Verfasst am: Fr 10 März 06 19:34:38 Titel: |
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Also meiner Meinung nach, ist schmaler oder kürzer - solange es sich im Zentimeterbreich bewegt - kein Problem. Schlimmer wird es erst wenn es breiter oder länger wird. Zumal es im Fall 75 ja die schmalen/ kurzen Ausführungen auch schon ab Werk gab.
Selbst beim TÜV wird niemand etwas am Alfa 75 nachmessen wollen. Aus meiner Mini-Zeit sind mir da ganz andere Erfahrungen bekannt. Die Fahrzeughöhe wurde generell mittels Gliedermeßstab ( Zollstock ) überprüft. Zu tief war ganz schlimm - zu hoch ( mittels sogenanntem HiLo-Fahrwerk für die TÜV-Vorführung bis zum Anschlag nach oben geschraubt ) war überhaupt kein Problem.
Was das Erschlöschen der Fahrzeug-ABE durch den Abbau der Kotflügelverbreiterungen bzw. den Umbau auf die kleinen Stoßstangen angeht, sehe ich das nicht wirklich eng.
Im Zweifel halt mal mit dem TÜV-Prüfer des Vertrauens darüber fachsimpeln.
Gruß
Chris
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